Brandschutztüren und -fenster

Brandschutztüren können eine oder mehrere Räume trennen und brandschutztechnisch abgrenzen. Die Brandschutztüren üben im Falle eines Brandes einen wirksamen Widerstand gegen die Flammen, so dass Fluchtwege zuverlässig gesichert werden. Bei Treppenhäusern, Notausgängen oder auch bei langen Fluren müssen Brandschutztüren eingesetzt werden.

turen

Feuerschutztüren der Klassifikation T 30, T 60 und T 90 nach DIN 4102 zugelassen; wahlweise auch als Rauchschutztür nach DIN 18095 ausgeführt; die Türen können mit zahlreichen Ausstattungsmerkmalen geliefert werden; die Montage ist in Wänden aus Mauerwerk und Beton sowie in Trockenbauwänden möglich; in dem Bild sind die technischen Details zur Einbindung einer Türe in eine Schließ- und Überwachungsanlage dargestellt.