Brandschutz für Dehnungsfugen

In bestimmten Räumen, die Feuer-und-Rauchdicht sein müssen, ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass die Dehnungsfugen nach den Feuerwiderstandsklassen F 30 oder bis F 180 ausgeführt werden. Das heißt, sie müssen je nach Vorgabe des Sachverständigen eine halbe bis drei Stunden Feuer- und Rauchundurchlässig ausgebildet werden. Wir bieten Ihnen Qualitätsmaterialien namenhafter Hersteller an. Diese werden vor der Versiegelung, nach Herstellervor-schrift in die Fugen eingebracht.

dehnungsfugen